KONTAKT  »  IMPRESSUM  »  ANFAHRT   

image slideshow

Parcoursregeln

parcours luftbild

1.Nutzungserlaubnis 

Der Parcours darf nur von geübten Schützen genutzt werden, die diese Nutzungsbestimmungen gelesen und durch Ihre Unterschrift akzeptiert haben. Schützen unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines volljährigen und erfahrenen Schützen am Schussbetrieb teilnehmen.
Der Parcours ist von 9:00 - 19:00 Uhr geöffnet. Vor Schussbeginn trägt sich jeder Nutzer mit Namen und Datum in das Parcoursbuch ein, welcher im GH Adler Doren, GH Ochsen Sulzberg oder im Gemeindeamt Doren aufliegt.
Der Parcoursstart ist unterhalb des GH Adler in Doren.

2. Haftung und Versicherung

Die Nutzung des Bogensportparcours erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr, eine Haftung der Betreiber und des Grundstückeigentümers ist ausgeschlossen.

3. Sicherheit

Die Laufrichtung des Parcours und die damit verbundene Reihenfolge der Ziele muss eingehalten werden. Es darf nur auf die aufgestellten Ziele geschossen werden. Vor jedem Schuss hat sich jeder Schütze zu vergewissern, dass die Schiessbahn (auch hinter dem Ziel) frei von Personen und Tieren ist. Hoch- und Weitschüsse sind auf dem gesamten Gelände grundsätzlich nicht erlaubt. Das Gelände ist sehr anspruchsvoll und eher feucht, daher bitte gute, griffige Schuhe anziehen. Hunde an die Leine nehmen.
Abfälle und gebrochene Pfeile mitnehmen. Offenes Feuer ist verboten.
Der Parcours ist anstrengend. Nehmen Sie genug Trinkflüssigkeit mit. Im Sommer wird Insektenschutz (Bremsen, Mücken) empfohlen.

Der Parcours kann gefahrlos bei den Scheiben 13 und 20 abgekürzt werden.
Von Scheibe 13 direkt zur Scheibe 32 gehen.
Von Scheibe 20 zur Scheibe 25 gehen.

Eintragung und Zahlung beim Gasthof Adler in Doren, Gasthof Ochsen in Sulzberg oder Gemeindeamt Doren.
Montag und Dienstag nur beim Gemeindeamt Doren